Veröffentlicht am: 25. Januar 2026|Kategorien: Heizung, Kamin, Rechtliches|

Seit Januar 2022 gelten in Deutschland neue Regeln für Schornsteine von Heizungen mit festen Brennstoffen (z. B. Holzöfen). Diese Regeln gelten für Anlagen bis 1 MW Leistung.

Der Schornstein muss nah am Dachfirst stehen oder mindestens 40 cm über den Dachfirst hinausragen. So können sich die Abgase besser im Wind verteilen. Das verbessert die Luftqualität vor Ort.

Außerdem muss die Mündung des Schornsteins außerhalb von Luftwirbeln am Gebäude liegen. Auch Nachbarhäuser und eine mögliche Hanglage müssen berücksichtigt werden. Ziel dieser Regeln ist es, Feinstaub und Geruchsbelästigungen in Wohngebieten zu verringern.

Für die Abgasanlagen bringt diese Regelung neue Anforderungen mit sich, vor allem bei bestehenden Gebäuden. Schornstein- Hersteller arbeiten seitdem an passenden Lösungen. Mit doppelwandigen Schornsteinen und Schachtsystemen lassen sich fast alle gesetzlich geforderten Einbausituationen umsetzen.

Möglich sind zum Beispiel:

  • Freistehende Schornsteine bis 3 m Höhe (oder bis 6,5 m mit geprüfter Verstärkung)
  • Schräg geführte Schornsteine an der Giebelseite oder entlang des Dachs bis 45 Grad
  • Leichtbauschornsteine für den Innenbereich, die ebenfalls schräg geführt werden können

Wenn trotz dieser Möglichkeiten keine sinnvolle oder bezahlbare Lösung gefunden wird, kann eine Ausnahme nach den Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) genutzt werden. Dort sind Regeln festgelegt, mit denen eine geringere Schornsteinhöhe erlaubt sein kann.

Das ist möglich, wenn moderne Technik mit sehr niedrigen Emissionen eingesetzt wird. Ein Beispiel ist die Kombination eines emissionsarmen Ofens mit einem elektrostatischen Feinstaubabscheider wie dem Airjekt 1 von Kutzner + Weber.

Wichtig ist, dass die Abgaswerte nachgewiesen werden. Außerdem muss die geplante Lösung vorab mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt werden.

Zusätzlich können solche Umbauten im Rahmen der energetischen Sanierung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 gefördert werden. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich.

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