DW Wanddurchführung

Bauteiltyp: Zubehör

200,31 € - 623,30 €

Wanddurchführung für den doppelwandigen Strang · für Wandstärken 120, 240 und 360 mm · geprüfter Brandschutz

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Produktbeschreibung

Die Wanddurchführung führt den doppelwandigen Strang durch eine Wand. Sie ist für Wandstärken von 120, 240 und 360 mm lieferbar.

Sie reduziert den Abstand zu brennbaren Bauteilen gegenüber der herkömmlichen Bauweise und erhöht durch spezielle Brandschutzbauplatten den Brandschutz. Die geringen Abmessungen ersparen in vielen Fällen das Auswechseln des Holzständertragwerks.

Einbau

Die Montage erfolgt in Trockenbauweise. Der Einbau ist auch nachträglich mit geringem Aufwand möglich; die Veränderungen an der Bausubstanz bleiben gering, und Folgearbeiten wie das Verputzen beschränken sich auf ein Minimum. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung liegt unter der Nummer Z-7.4-3359 vor.

Auf einen Blick

  • Wandstärken – 120, 240 und 360 mm
  • Brandschutz – geprüfte Ausführung mit Brandschutzbauplatten
  • Montage – Trockenbauweise, auch nachträglich
  • Zulassung – DIBt Z-7.4-3359

Passend dazu

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Versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Bei der Auswahl hilft ein Blick auf die Nennweite am Klemmband oder am letzten Rohr. Wenn etwas unklar bleibt, fragen Sie uns vor der Bestellung.

Weitere Informationen

Durchmesser

130 mm, 150 mm, 180 mm

Wanddicke

120 mm, 240 mm, 360 mm, 500 mm

Benötige ich für den Einbau einer Wanddurchführung eine Genehmigung?

Eine gesonderte Baugenehmigung ist für die reine Wanddurchführung in der Regel nicht erforderlich, jedoch muss die gesamte Feuerstätten- bzw. Schornsteinanlage – und damit auch die Wanddurchführung als Teil davon – vor Inbetriebnahme durch Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden. Wir empfehlen daher, bereits vor dem Kauf und Einbau Rücksprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger zu halten, um spätere Nachbesserungen zu vermeiden.

Kann ich eine Wanddurchführung selbst einbauen?

Der Einbau einer Wanddurchführung ist handwerklich anspruchsvoller als der reine Rohranschluss, da ein passgenauer Wanddurchbruch sowie die korrekte Einhaltung der Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen erforderlich sind. Zwar ist der Einbau grundsätzlich in Eigenregie möglich, wir empfehlen jedoch – insbesondere bei brennbaren Wänden – die vorherige Abstimmung mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sowie im Zweifel die Ausführung durch einen Fachbetrieb, um Baumängel und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wanddurchführung für innen und außen?

Wanddurchführungen für den Außenbereich sind zusätzlich witterungsbeständig ausgeführt und verfügen häufig über eine wetterfeste Abdeckung bzw. Rosette, um Regenwasser vom Eindringen in die Wandkonstruktion abzuhalten. Wanddurchführungen für den Innenbereich (z. B. zwischen zwei Räumen oder durch Geschossdecken) benötigen diesen Witterungsschutz nicht, müssen aber ebenso die erforderlichen Brandschutzabstände einhalten. Achten Sie beim Kauf daher auf die korrekte Produktbezeichnung für Ihren Einsatzzweck.

Welche Wanddurchführung benötige ich für meine Wand?

Das hängt von mehreren Faktoren ab: dem Material Ihrer Wand (massiv/mineralisch oder brennbar, z. B. Holzständerwand), der Wandstärke, dem Durchmesser Ihres Ofenrohrs bzw. Schornsteinsystems sowie davon, ob die Wand innerhalb oder außerhalb des Gebäudes verläuft. Bei brennbaren Wänden ist grundsätzlich ein größerer Sicherheitsabstand bzw. eine speziell dafür zugelassene, hinterlüftete Wanddurchführung erforderlich, um den Wärmeschutz sicherzustellen. Da diese Einschätzung von den baulichen Gegebenheiten vor Ort abhängt, empfehlen wir dringend die Abstimmung mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bevor Sie eine Wanddurchführung auswählen.

Welchen Sicherheitsabstand muss ich bei einer Wanddurchführung durch eine brennbare Wand einhalten?

Bei brennbaren Wänden (z. B. Holzständerbauweise) ist ein Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen einzuhalten, dessen genaue Maße sich nach der jeweiligen Herstellerzulassung der Wanddurchführung sowie den Vorgaben der Feuerungsverordnung Ihres Bundeslandes richten. Handelsübliche, geprüfte Wanddurchführungen für brennbare Wände sind speziell so konstruiert (häufig mit Luftspalt bzw. Dämmschicht), dass sie diesen Abstand konstruktiv sicherstellen – dennoch muss die konkrete Einbausituation immer individuell durch Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geprüft und freigegeben werden.

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